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Sicherungsabrede

Eine Sicherungsabrede ist eine vertragliche Vereinbarung, die den Rahmen für die Abtretung einer Forderung zur Sicherung eines Kredits festlegt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien, insbesondere wann der Dritte die abgetretene Forderung gegenüber dem Schuldner geltend machen darf. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 410 f.; 415 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen Kredit von einer Bank. Zur Sicherung vereinbaren die Parteien eine Sicherungsabrede, durch die bestimmte Forderungen des Unternehmens an einen Dritten abgetreten werden. Der Dritte darf diese Forderungen nur dann gegenüber den Schuldnern geltend machen, wenn das Unternehmen seinen Kredit nicht zurückzahlt.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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