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Sicherheitsbeauftragter

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Unternehmen bestellte Person, die den Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten wird er unter Mitwirkung des Betriebsrats bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung von Schutzvorrichtungen und die Förderung eines sicheren Arbeitsumfelds. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 550)


Beispiel: In einem Produktionsbetrieb mit 50 Beschäftigten kontrolliert der Sicherheitsbeauftragte regelmäßig, ob die Mitarbeiter ihre Schutzhelme und Sicherheitsschuhe tragen und ob die Maschinen ordnungsgemäß gesichert sind. Außerdem weist er auf mögliche Unfallgefahren am Arbeitsplatz hin.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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