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Sicherheitsabtretung

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Sicherheitsabtretung (auch Zession) ist die Übertragung einer Forderung an einen Gläubiger zur Absicherung eines Kredits. Der Kreditnehmer (Zedent) tritt dabei seine Forderung an den Kreditgeber (Zessionar) ab. Sobald der Kredit vollständig zurückgezahlt ist, fällt die Forderung in der Regel an den Kreditnehmer zurück. (vgl. Puke 2023, S. 238)


Beispiel: Ein Unternehmen nimmt bei einer Bank einen Kredit auf und tritt zur Sicherheit seine Forderungen aus Kundenrechnungen an die Bank ab. Zahlt das Unternehmen den Kredit nicht zurück, kann die Bank die Forderungen einziehen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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