Sicherheiten
Sicherheiten sind Vermögenswerte oder Bürgschaften, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber (meist einer Bank) zur Absicherung eines Kredits zur Verfügung stellt. Sie dienen dazu, das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Kreditgeber zu verringern. Kann der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen, kann der Kreditgeber auf die vereinbarten Sicherheiten zugreifen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 549 f.)
Beispiel: Eine Person nimmt einen Immobilienkredit bei einer Bank auf. Zur Absicherung des Kredits wird eine Grundschuld auf das gekaufte Haus eingetragen. Kann der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen, darf die Bank unter bestimmten Voraussetzungen auf die Immobilie zugreifen und diese verwerten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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