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Short Put

Beim Short Put verkauft der Stillhalter eine Verkaufsoption und verpflichtet sich damit, den Basiswert zum vereinbarten Preis abzunehmen, falls der Käufer die Option ausübt. Für diese Verpflichtung erhält er eine Prämie. Der Verkäufer eines Puts setzt darauf, dass der Kurs des Basiswerts steigt, gleich bleibt oder nur leicht fällt. In solchen Fällen behält er die Prämie ganz oder teilweise. Fällt der Kurs jedoch stark, kann er zu einem hohen Preis kaufen müssen und dadurch erhebliche Verluste erleiden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 282 f.)


Beispiel: Ein Anleger verkauft eine Put‐Option auf die Aktie der Firma X mit einem Basispreis von 50 Euro und erhält dafür eine Prämie von 3 Euro pro Aktie. Bleibt der Kurs über 50 Euro, verfällt die Option und der Verkäufer behält die Prämie. Fällt der Kurs z. B. auf 45 Euro, muss er die Aktie trotzdem für 50 Euro abnehmen und trägt den Verlust abzüglich der vereinnahmten Prämie.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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