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Selbstständige Arbeit

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Selbstständige Arbeit umfasst Einkünfte aus einer eigenverantwortlich und unabhängig ausgeübten Tätigkeit, insbesondere aus freiberuflichen Berufen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) sowie aus bestimmten sonstigen selbstständigen Tätigkeiten (z. B. Aufsichtsräte oder Testamentsvollstrecker). Die Einkünfte gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. (vgl. Puke 2023, S. 236)


Beispiel: Eine Architektin plant und überwacht Bauprojekte auf eigene Rechnung und stellt ihren Kunden Honorare in Rechnung. Die daraus erzielten Einkünfte sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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