Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Andreas Armster

- 5. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet, sodass der Gläubiger sofort direkt gegen den Bürgen vorgehen kann, ohne zuerst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen zu müssen. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 406)
Beispiel: Ein Unternehmer schließt eine selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Kredit seines Mitarbeiters ab. Die Bank kann sofort den Unternehmer als Bürgen in Anspruch nehmen, falls der Mitarbeiter den Kredit nicht zurückzahlt.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare