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Selbstkostenerstattung

27. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Selbstkostenerstattung ist eine Preissetzungsform, bei der der Anbieter dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Selbstkosten der Leistung detailliert nachweist und zusätzlich einen verhandelten Gewinnaufschlag erhält. Der Preis ergibt sich somit aus den dokumentierten Kosten plus vereinbarter Gewinnspanne. (vgl. Pechtl 2014, S. 129 f.)


Beispiel: Ein Ingenieurbüro übernimmt ein spezielles Forschungsprojekt für eine öffentliche Einrichtung. Nach Abschluss legt es sämtliche angefallenen Kosten offen, etwa 80.000 € für Personal, 20.000 € für Material und 10.000 € für Gemeinkosten. Auf diese nachgewiesenen Selbstkosten von insgesamt 110.000 € wird ein zuvor vereinbarter Gewinnaufschlag von 10 % berechnet. Der Auftraggeber zahlt somit 121.000 € im Rahmen der Selbstkostenerstattung.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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