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Selbsthilfeverkauf

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Selbsthilfeverkauf ist der Verkauf einer Ware an einen Dritten, wenn der Käufer die Ware trotz bestehender Pflicht nicht annimmt (Annahmeverzug). Der Verkäufer darf die Ware nach vorheriger Androhung des Verkaufs veräußern, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Der Erlös kann zur Begleichung der Forderung gegenüber dem ursprünglichen Käufer verwendet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 547)


Beispiel: Ein Händler verkauft 100 Computer an ein Unternehmen. Obwohl die Computer geliefert werden sollen, nimmt das Unternehmen sie nicht ab. Nach vorheriger Ankündigung verkauft der Händler die Computer im Rahmen eines Selbsthilfeverkaufs an einen anderen Käufer und verrechnet den Verkaufserlös mit seiner offenen Forderung.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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