Selbsthilfe
Selbsthilfe ist die eigenmächtige Sicherung oder Durchsetzung eines eigenen Rechts in besonderen Ausnahmefällen. Sie ist nur zulässig, wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar ist und die Gefahr besteht, dass ein Anspruch ohne sofortiges Handeln nicht mehr oder nur schwer durchgesetzt werden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 547)
Beispiel: Eine Person hält einen Dieb fest, der ihr gerade die Tasche gestohlen hat und fliehen will, weil die Polizei nicht sofort eingreifen kann. Das vorübergehende Festhalten dient der Sicherung des eigenen Rechts und kann als zulässige Selbsthilfe angesehen werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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