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Selbsteintrittsrecht

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Selbsteintrittsrecht ist das Recht einer Person oder eines Unternehmens, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen in ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis zwischen anderen Personen einzutreten. Es dient insbesondere dem Schutz berechtigter Interessen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Wettbewerbsverbote. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 547)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer schließt trotz eines bestehenden Wettbewerbsverbots ein Geschäft mit einem Kunden für eigene Rechnung ab. Der Arbeitgeber kann von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und anstelle des Arbeitnehmers in den abgeschlossenen Vertrag eintreten, sodass die Rechte und Pflichten aus dem Geschäft auf ihn übergehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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