Selbsteintritt
Der Selbsteintritt bedeutet, dass ein Kommissionär oder Vermittler ein Geschäft selbst als Vertragspartner übernimmt, anstatt es mit einem Dritten abzuschließen. Er kauft oder verkauft also praktisch selbst für den Auftraggeber. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: Ein Kommissionär soll für einen Kunden Aktien für 10.000 € verkaufen. Statt einen Käufer zu suchen, kauft er die Aktien selbst für 10.000 € und wickelt das Geschäft mit dem Kunden ab.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




Kommentare