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Selbstbeteiligung

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Selbstbeteiligung ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst tragen muss. Die Versicherung übernimmt nur die darüber hinausgehenden Kosten. Die Selbstbeteiligung kann als fester Geldbetrag oder als prozentualer Anteil des Schadens vereinbart werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 547)


Beispiel: Eine Person hat eine Kfz-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 300 Euro abgeschlossen. Entsteht bei einem Unfall ein Schaden von 2.000 Euro, zahlt die versicherte Person 300 Euro selbst, während die Versicherung die restlichen 1.700 Euro übernimmt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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