Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten in einer Mietwohnung, die durch die normale Abnutzung beim Wohnen entstehen. Dazu gehören insbesondere das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken sowie das Streichen von Heizkörpern, Heizungsrohren, Innentüren und den Innenseiten von Fenstern und Außentüren. Grundsätzlich ist der Vermieter für diese Arbeiten verantwortlich, sofern im Mietvertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 540 f.)
Beispiel: Ein Mieter zieht nach fünf Jahren aus seiner Wohnung aus. Die Wände sind durch normales Wohnen verschmutzt und müssen neu gestrichen werden. Handelt es sich um wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, kann der Mieter dazu verpflichtet sein, die Wände vor dem Auszug zu streichen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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