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Schätzung

14. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Schätzung bedeutet, dass das Finanzamt den Gewinn bzw. die Besteuerungsgrundlage festlegt, wenn der Steuerpflichtige seine erforderlichen Angaben nicht oder nicht ausreichend liefert. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmer gibt keine ordnungsgemäße Steuererklärung ab. Das Finanzamt schätzt deshalb den Gewinn auf 80.000 € und berechnet darauf die Steuer. Die Schätzung entbindet den Unternehmer aber nicht von seiner Pflicht, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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