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Schädlicher Beteiligungserwerb

23. Apr.
1 Min. Lesezeit

Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, wodurch Verlustvorträge ganz oder teilweise untergehen. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 145)


Beispiel: Eine GmbH hat hohe Verlustvorträge aus den Vorjahren. Ein Investor kauft 60 % der Anteile an der GmbH. Da mehr als 50 % der Anteile übertragen werden, liegt ein schädlicher Beteiligungserwerb vor und die Verlustvorträge gehen verloren.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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