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Schwerbehinderte

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Schwerbehinderte sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft um mindestens 50 % beeinträchtigt und deren Behinderung offiziell anerkannt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 49 einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Schwerbehinderte genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz, insbesondere im Arbeitsleben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 546)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 60 arbeitet in einem Unternehmen. Er hat unter anderem Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz und zusätzliche Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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