Schwebendes Geschäft
- Andreas Armster

- 6. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Ein schwebendes Geschäft liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag beide Vertragspartner ihre Leistungen noch nicht oder noch nicht vollständig erbracht haben. (vgl. Roos 2024, S. 322)
Beispiel: Ein Unternehmen schließt einen Kaufvertrag über Rohstoffe ab, die erst im nächsten Monat geliefert und bezahlt werden. Bis zur Lieferung handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, da noch keine Vertragsleistung erbracht wurde.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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