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Schutzgesetzverletzung

Schutzgesetzverletzung liegt vor, wenn jemand gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, die den Schutz einzelner Personen oder Personengruppen bezweckt, und dadurch einen Schaden verursacht (§ 823 Abs. 2 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 340 ff.)


Beispiel: Ein Bauunternehmer sichert eine Baustelle nicht ordnungsgemäß ab, obwohl entsprechende Sicherheitsvorschriften bestehen. Stürzt ein Passant deshalb in eine offene Grube, liegt eine Schutzgesetzverletzung vor, weil die Schutzvorschriften genau solche Unfälle verhindern sollen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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