Schuldübernahme
Die Schuldübernahme ist die Übertragung einer bestehenden Schuld von einem bisherigen Schuldner auf einen neuen Schuldner. Sie erfolgt durch einen Vertrag und bedarf in der Regel der Zustimmung des Gläubigers, da sich dessen Rechtsposition nicht verschlechtern darf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 542)
Beispiel: Max hat bei einer Bank einen Kredit über 10.000 Euro aufgenommen. Sein Bruder übernimmt den Kredit mit Zustimmung der Bank. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bruder verpflichtet, die restlichen Kreditraten zu zahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare