Schuldverhältnis
Ein Schuldverhältnis ist ein rechtliches Verhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, bei dem eine Person von der anderen eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Verhalten verlangen kann. Es kann durch einen Vertrag (z. B. Kaufvertrag oder Arbeitsvertrag) oder unmittelbar durch gesetzliche Vorschriften entstehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 542)
Beispiel: Kauft eine Person in einem Elektronikgeschäft ein Smartphone für 600 Euro, entsteht ein Schuldverhältnis. Der Käufer muss den Kaufpreis bezahlen, und der Verkäufer ist verpflichtet, das Smartphone zu übergeben.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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