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Schuldschein

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Schuldschein ist eine schriftliche Urkunde, mit der ein Schuldner bestätigt, dass er einem Gläubiger eine bestimmte Leistung schuldet. Er dient als Beweis für das Bestehen der Schuld, ist jedoch kein Wertpapier. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 542)


Beispiel: Olivia leiht sich von ihrem Freund Paul 1.000 Euro und stellt ihm einen Schuldschein aus, in dem sie bestätigt, den Betrag innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen. Der Schuldschein dient Paul als Nachweis seiner Forderung gegenüber Olivia.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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