Schuldnerverzug
Schuldnerverzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt. In der Regel tritt der Verzug ein, nachdem der Gläubiger den Schuldner gemahnt hat. Ist jedoch ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart, gerät der Schuldner bei Überschreitung dieses Termins auch ohne Mahnung in Verzug. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 542)
Beispiel: Ein Kunde erhält eine Rechnung über 500 Euro mit dem Zahlungsziel „zahlbar bis zum 31. Mai“. Zahlt er den Betrag nicht bis zu diesem Datum, befindet er sich ab dem 1. Juni im Schuldnerverzug.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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