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Schuldnerverzeichnis

14. Sept.
1 Min. Lesezeit

Das Schuldnerverzeichnis ist eine Liste beim Amtsgericht, in der Personen erfasst werden, die ihre Vermögenslosigkeit bzw. Zahlungsunfähigkeit eidesstattlich erklärt haben. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Eine Person kann eine Rechnung von 10.000 € nicht bezahlen. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung stellt sich heraus, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Die Person gibt eine Vermögensauskunft ab und wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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