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Schuldenbremse

Die Schuldenbremse ist eine im Grundgesetz verankerte Regel, die Bund und Länder verpflichtet, ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Kredite auszugleichen. (vgl. Kulessa 2018, S. 279)


Beispiel: In wirtschaftlich normalen Zeiten plant ein Bundesland seinen Haushalt. Es darf keine neuen Schulden machen, da die Schuldenbremse das verbietet. Stattdessen muss es seine Ausgaben durch Steuereinnahmen decken. Gibt das Land mehr aus, als es einnimmt, muss es entweder sparen oder Einnahmen erhöhen – neue Kredite sind nicht erlaubt. Nur in einer Ausnahmesituation, wie einer schweren Wirtschaftskrise, dürfte es vorübergehend Schulden aufnehmen, muss aber später dafür einen Tilgungsplan erstellen.


Kulessa, M. (2018): Makroökonomie im Gleichgewicht. Praxis und Theorie. Konstanz/München: UVK Verlagsgesellschaft

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