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Schriftform

12. März
1 Min. Lesezeit

Die Schriftform bedeutet, dass eine Willenserklärung schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden muss, damit sie rechtlich wirksam ist. (vgl. Fischer 2023, S. 105 f.)


Beispiel: Eine Kündigung eines Arbeitsvertrags muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen, damit sie wirksam ist.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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