Schriftform
Die Schriftform bedeutet, dass eine Willenserklärung schriftlich abgefasst und eigenhändig unterschrieben werden muss, damit sie rechtlich wirksam ist. (vgl. Fischer 2023, S. 105 f.)
Beispiel: Eine Kündigung eines Arbeitsvertrags muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen, damit sie wirksam ist.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




Kommentare