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Schmuggel

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Schmuggel ist das vorschriftswidrige Verbringen von Waren über eine Grenze, um Einfuhrabgaben oder Zölle zu umgehen oder gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Gewerbsmäßiger, bandenmäßiger oder gewaltsamer Schmuggel wird nach der Abgabenordnung strafrechtlich besonders streng geahndet. (vgl. Puke 2023, S. 234)


Beispiel: Eine Person bringt unverzollte Zigaretten aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland und meldet sie beim Zoll nicht an, um Einfuhrabgaben zu sparen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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