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Schlichtungsstellen

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Schlichtungsstellen sind Einrichtungen zur Klärung von Problemfällen und Streitfällen zwischen den Tarifpartnern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 538)


Beispiel: Bei einem Tarifstreit über höhere Löhne können sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht einigen. Eine Schlichtungsstelle vermittelt zwischen beiden Seiten und schlägt eine Lösung vor, um den Konflikt beizulegen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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