Schlichtungsrecht
Das Schlichtungsrecht regelt das Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien, wenn sie sich bei Tarifverhandlungen nicht einigen können. Ziel ist es, Interessengegensätze abzubauen und einen Arbeitskampf zu vermeiden oder zu beenden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 537 f.)
Beispiel: Eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband können sich nicht auf einen neuen Tarifvertrag einigen. Bevor es zu einem Streik kommt, wird eine Schlichtungsstelle eingeschaltet. Diese erarbeitet einen Kompromissvorschlag, den beide Seiten annehmen können. Wird der Vorschlag akzeptiert, kommt ein Tarifvertrag zustande und ein Streik wird vermieden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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