Schlichtungsabkommen
Ein Schlichtungsabkommen ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die festlegt, dass vor Arbeitskampfmaßnahmen zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 537)
Beispiel: Wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaft bei Tarifverhandlungen nicht einigen, dürfen sie nicht sofort streiken oder aussperren. Erst nachdem die Schlichtung erfolglos geblieben ist, sind Arbeitskampfmaßnahmen erlaubt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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