Schlechtleistung
- Andreas Armster

- 25. Sept.
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Von Schlechtleistung spricht man, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung zwar erbringt, diese aber mangelhaft oder nicht vertragsgemäß ist, z. B. eine fehlerhafte Ware, ein mangelhaftes Werk oder eine unzureichende Dienstleistung. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 177)
Beispiel: Ein Kunde kauft eine neue Waschmaschine. Nach der Lieferung stellt er fest, dass das Gerät zwar funktioniert, aber ständig Wasser ausläuft. Die Maschine wurde also geliefert, ist jedoch mangelhaft.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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