Schickschuld
- Andreas Armster

- 23. Sept.
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Die Schickschuld liegt vor, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung auf eigene Kosten an den Gläubiger versenden muss. Dabei ist der Leistungsort am Wohnort oder Geschäftssitz des Schuldners (dort erfolgt das Abschicken), während der Erfolgsort beim Gläubiger liegt (dort tritt der Leistungserfolg, z. B. Eigentumsübergang, ein). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 141)
Beispiel: K bestellt im Teleshopping eine Küchenmaschine. Verkäufer V aus Hamburg schickt sie nach Augsburg zu K. Erfüllungsort ist Hamburg (Absendung), Erfolgsort ist Augsburg (Empfang).
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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