Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, also wenn jemand einer anderen Person freiwillig Vermögen schenkt. Die Höhe der Steuer hängt unter anderem vom Wert der Schenkung und vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 210 ff.)
Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Kind 100.000 €. Da das Kind zur Steuerklasse I gehört und einen Freibetrag von 400.000 € hat, fällt auf diese Schenkung keine Schenkungsteuer an.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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