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Scheinselbstständigkeit

22. Feb.
1 Min. Lesezeit

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein fest angestellter Arbeitnehmer arbeitet, etwa dauerhaft für nur einen Auftraggeber und ohne eigene unternehmerische Struktur. In diesem Fall können Sozialversicherungspflicht und Nachzahlungen von Beiträgen, insbesondere zur Rentenversicherung, entstehen. (vgl. Hofert 2012, S. 191 ff.)


Beispiel: Ein IT-Berater arbeitet über mehrere Jahre ausschließlich für ein einziges Unternehmen, nutzt dessen Büro, feste Arbeitszeiten und erhält regelmäßige monatliche Zahlungen. Obwohl er offiziell selbstständig ist, gilt er als scheinselbstständig, da seine Tätigkeit der eines fest angestellten Mitarbeiters entspricht.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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