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Scheingewinn

5. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Scheingewinn ist ein Veräußerungsgewinn, der allein durch die inflationsbedingte Steigerung von Absatzpreisen entsteht und somit keinen echten wirtschaftlichen Gewinn darstellt. Aufgrund des Nominalwertprinzips kann ein solcher Gewinn besteuert und ausgeschüttet werden. Dadurch können Mittel fehlen, um die verbrauchten Güter zu den gestiegenen Wiederbeschaffungspreisen zu ersetzen, wodurch die Substanz des Unternehmens geschwächt wird. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 213)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Ware für 100 € und verkauft sie später aufgrund der Inflation für 130 €. Der ausgewiesene Gewinn von 30 € ist ein Scheingewinn, wenn die Ware inzwischen 130 € kostet, um sie wiederzubeschaffen. Wird der Gewinn ausgeschüttet, fehlen die 30 € für die Wiederbeschaffung.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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