Scheingesellschaft
Eine Scheingesellschaft entsteht, wenn mehrere Personen ohne richtigen Gesellschaftsvertrag gemeinsam unter einer Firma ein Handelsgeschäft betreiben. Gegenüber gutgläubigen Dritten haften sie trotzdem persönlich wie Gesellschafter. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: A und B betreiben gemeinsam ein Geschäft, haben aber keinen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Das Geschäft kauft Waren für 20.000 € auf Rechnung. Wird die Rechnung nicht bezahlt, können A und B persönlich für die 20.000 € haften.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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