Scheingeschäft
Ein Scheingeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das von den Beteiligten nur zum Schein abgeschlossen wird und keine rechtlichen Wirkungen entfalten soll. Für die Besteuerung ist ein Scheingeschäft unbeachtlich. Verdeckt es jedoch ein anderes, tatsächlich gewolltes Rechtsgeschäft, ist dieses für die Besteuerung maßgebend. (vgl. Puke 2023, S. 234)
Beispiel: Zwei Personen schließen zum Schein einen Kaufvertrag über ein Grundstück ab, obwohl sie tatsächlich eine Schenkung beabsichtigen. Steuerlich wird nicht der Kaufvertrag, sondern die Schenkung berücksichtigt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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