Schaumweinsteuer
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Die Schaumweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Schaumwein und bestimmte Zwischenerzeugnisse. Sie dient vor allem der Einnahmeerzielung des Bundes und wird bei der Herstellung oder dem Inverkehrbringen erhoben. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 176 f.)
Beispiel: Für eine in Deutschland hergestellte Flasche Sekt fällt Schaumweinsteuer an, bevor sie verkauft wird.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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