Schachtelgesellschaft
Aktualisiert: 9. Okt.
Eine Schachtelgesellschaft (Schachtelbeteiligung) ist eine Beteiligungsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft, bei der ein Unternehmen an einem anderen Unternehmen mit einer bestimmten Mindestquote beteiligt ist, in der Regel mindestens 10 %. Die Beteiligung stellt somit eine gesellschaftsrechtliche „Schachtel“ dar, bei der ein Unternehmen Anteile an einem anderen Unternehmen hält. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 212)
Beispiel: Die A-AG hält 15 % der Anteile an der B-GmbH. Damit liegt nach der gegebenen Definition eine Schachtelbeteiligung vor; die A-AG ist in diesem Verhältnis an der B-GmbH beteiligt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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