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Sanktionsmacht

Sanktionsmacht ist die Fähigkeit einer Person oder Institution, Belohnungen zu geben oder Strafen zu verhängen, um das Verhalten anderer zu beeinflussen. Sie wird oft als „Zuckerbrot und Peitsche“ bezeichnet. (vgl. Krumm 2024, S. 69 ff.)


Beispiel: Ein Vorgesetzter droht einem Mitarbeiter mit einer Abmahnung, wenn er wiederholt zu spät kommt, bietet ihm aber gleichzeitig einen Bonus an, wenn er pünktlich ist. So übt er Sanktionsmacht aus, um das gewünschte Verhalten zu fördern.


Krumm, A. (2024): Erfolg – Grundlagen wirtschaftlichen Denkens und Handelns. Keine Einführung in die BWL. Wiesbaden: Springer Gabler

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