Salzsteuer
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Die Salzsteuer war eine Verbrauchsteuer auf die Herstellung oder Einfuhr von Salz. Sie galt als sozial ungerecht, da Salz ein lebensnotwendiges Gut ist und alle Menschen ähnlich viel davon verbrauchen. In Deutschland wurde sie 1993 abgeschafft. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 175)
Beispiel: Früher musste für produziertes oder importiertes Speisesalz Salzsteuer gezahlt werden, wodurch sich der Verkaufspreis erhöhte.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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