Sachsteuern
Sachsteuern (auch Objektsteuern) sind Steuern, die an ein bestimmtes Objekt oder einen bestimmten Sachverhalt anknüpfen und nicht die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Zu den Sachsteuern zählen insbesondere die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. (vgl. Puke 2023, S. 231)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielt einen Gewerbeertrag und muss darauf Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Betriebs und nicht nach den persönlichen Einkommensverhältnissen des Unternehmers.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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