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Sachgründung

14. Sept.
1 Min. Lesezeit

Sachgründung bedeutet, dass bei der Gründung einer Gesellschaft das Eigenkapital nicht nur durch Geld, sondern durch Vermögensgegenstände eingebracht wird, z. B. Grundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Drei Personen gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Statt das gesamte Kapital in Geld einzuzahlen, bringt eine Person eine Maschine im Wert von 15.000 € ein und die anderen zahlen zusammen 10.000 € in bar ein. Die Maschine ist eine Sacheinlage.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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