Sachentnahme
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Sachentnahme ist die Entnahme von Gegenständen aus dem Betrieb für private Zwecke. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 99)
Beispiel: Der Unternehmer schenkt den Firmenwagen seiner Tochter.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare