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Sachenrecht

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Sachenrecht ist der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Rechte an Sachen, insbesondere Eigentum und Besitz, regelt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 531)


Beispiel: Kauft eine Person ein Fahrrad und bezahlt es, regelt das Sachenrecht, wann sie rechtlich Eigentümer des Fahrrads wird und welche Rechte sie daran besitzt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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