Sachen
Sachen sind körperliche Gegenstände, also materielle Dinge, die beweglich oder unbeweglich sein können, wie etwa Autos oder Grundstücke (§ 90 BGB). (vgl. Fischer 2023, S. 88 f.)
Beispiel: Ein Fahrrad ist eine Sache, weil es ein körperlicher Gegenstand ist und daher nach dem BGB als Sache gilt.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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