Sacheinlage
- Andreas Armster

- 30. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Sacheinlage ist die Einbringung von Vermögensgegenständen – wie z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder Forderungen – anstelle von Geld in das Stammkapital einer GmbH. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 304)
Beispiel: X gründet mit Y eine GmbH. Statt 10.000 € in bar einzuzahlen, bringt X ihren Firmenwagen im Wert von 10.000 € als Sacheinlage in die Gesellschaft ein.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare