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Sacheinlage

Eine Sacheinlage ist die Einbringung von Vermögensgegenständen – wie z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder Forderungen – anstelle von Geld in das Stammkapital einer GmbH. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 304)


Beispiel: X gründet mit Y eine GmbH. Statt 10.000 € in bar einzuzahlen, bringt X ihren Firmenwagen im Wert von 10.000 € als Sacheinlage in die Gesellschaft ein.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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