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Sachdarlehen

24. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Sachdarlehen ist die Überlassung von vertretbaren Sachen zum Verbrauch. Der Darlehensnehmer muss später Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückgeben und gegebenenfalls ein Entgelt zahlen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 531)


Beispiel: Ein Landwirt leiht sich von einem Nachbarbetrieb 500 Kilogramm Saatgut für die Aussaat. Nach der Ernte gibt er 500 Kilogramm Saatgut derselben Qualität zurück. Dabei handelt es sich um ein Sachdarlehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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