top of page
Affiliate.png

Sachbezüge

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld, sondern in Form von Waren, Dienstleistungen oder anderen geldwerten Vorteilen gewährt werden. Sie gehören zum Arbeitslohn und sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Bewertung ist in der Regel der Endpreis am Abgabeort maßgebend. (vgl. Puke 2023, S. 229 f.)


Beispiel: Ein Arbeitgeber stellt einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung oder gewährt Warengutscheine im Wert von 200 € monatlich. Diese Leistungen stellen Sachbezüge dar.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page