Sachbezugswerte
Sachbezugswerte sind amtlich festgelegte Werte für bestimmte Sachbezüge, wie Verpflegung oder Unterkunft, die Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhalten. Sie dienen dazu, den geldwerten Vorteil einheitlich zu bewerten und die Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen. (vgl. Puke 2023, S. 230 f.)
Beispiel: Ein Arbeitgeber stellt einem Arbeitnehmer kostenloses Mittagessen in der Betriebskantine zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil wird nicht nach dem tatsächlichen Preis des Essens, sondern nach dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt und als Arbeitslohn berücksichtigt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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